Der Vorstand hat einstimmig beschlossen, Herrn RA Roland Hagen gemäß Satzung § 15, Pkt. 2 als kommissarischen Justitiar im BK innerhalb des Vorstandes einzusetzen. Ich bedanke mich bei Herrn Hagen für die Bereitschaft das Amt des Justitiars zu übernehmen und wünsche ihm bei der Ausübung dieses Amtes viel Erfolg.
Ernst Eder, 1. Vorsitzender des BK