Lt. Zuchtordnung Ziffer 6a Nr. 2 beantragt der zuständige Zuchtwart mit seiner Unterschrift auf dem Wurfmeldeschein die Aufnahme in das Zuchtbuch. Dafür muss man sich selbstverständlich davon überzeugen, dass der genannte Welpe es auch wirklich ist.
Früher mussten die Abzeichen der Welpen genau beschrieben werden, damit eine Verwechslung nicht möglich ist. Jetzt werden die Welpen nur noch kurz beschrieben, da sie geschippt werden und dieser Chip einmalig ist.
Es dürfte doch wohl jedem einleuchten, dass zur Wurfabnahme eine Chipkontrolle durch den Zuchtwart erfolgen muss. Die ermittelte Nummer muss dann natürlich mit den Aufklebern für das Impfbuch, dem Wurfmeldeschein und den Ahnentafeln identisch sein. Eine Aufnahme in das Zuchtbuch ohne Chipkontrolle wäre eine Leichtfertigkeit, die Betrug Tür und Tor öffnet.
Das Erwähnte dürfte eigentlich selbstverständlich sein, aber es sollte noch einmal ausdrücklich erwähnt werden.
Peter Holzhausen, Zuchtleiter