In Konformität zur FCI-Regelung hat der VDH festgelegt, dass die IPO-VO zur Teilnahme in der Gebrauchshundeklasse auf allen VDH-Veranstaltungen berechtigt. Gleiches gilt ab sofort auch für alle VDH-geschützten Spezialzuchtausstellungen des BK.
Zuchtrelevante Rückschlüsse bleiben davon vorab unberührt.