Meldung vom 10.01.2013

Deckgenehmigung

Deckgenehmigung für ausländische Rüden

Aus verschiedenen Anlässen ist der AZKW einstimmig übereingekommen, dass erteilte Deckgenehmigungen nur noch ½ Jahr Gültigkeit ab Ausstellungstermin haben.
In der letzten Zeit ist es vermehrt vorgekommen, dass sich Hündinnenbesitzer aus Deutschland einen Deckakt für einen ausländischen Rüden genehmigen haben lassen und diesen nicht wahrgenommen haben. Dies ist unfair gegenüber anderen Züchtern, die gern diesen Deckrüden für eine Verpaarung eingesetzt hätten, dieser aber dadurch blockiert ist.
Die Deckfreigaben sind zeitnah zu stellen und schon allein wegen der Zuchtwertschätzung ist eine langfristige Genehmigung nicht möglich, da sich alle 1/4 Jahre die Werte ändern können.
Hiermit verlieren alle Deckfreigaben, die nicht vollzogen wurden und älter als ½ Jahr sind (ab Ausstellungtermin), ihre Gültigkeit!
Entweder werden die Deckgenehmigungen neu gestellt oder man sieht sich nach einem anderen Deckrüden um.
Peter Holzhausen, Zuchtleiter