Meldung vom 15.01.2013

Herzobergutachten

Kardiologische Zweituntersuchung

Die sorgfältige und selektive Zuchtarbeit im Bereich der Herzgesundheit des Boxers wurde in der Vergangenheit stets fortentwickelt und ist sehr erfolgreich.
Bedingt durch die kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Collegium Cardiologicum (CC) und durch dessen Empfehlungen ergibt sich, dass die Zuchtordnung und die Ausführungsbestimmungen
– Grundlage für eine seriöse, moderne und erfolgreiche Rassehundezucht
   im BK München –
auch immer wieder aktualisiert werden.
Es gelten die folgenden Bedingungen:
• Soll eine Zweituntersuchung offizielle Gültigkeit erlangen und vom BK anerkannt werden, ist grundsätzlich vor der Erstellung eines Zweitgutachtens ein Antrag auf Genehmigung beim AZKW zu stellen. (Zuständigkeit auf der BK Homepage).

• Der Antrag ist schriftlich an den AZKW zu richten; angegeben werden müssen die Daten des Hundes (Name, Zuchtbuchnummer), die vollständige Adresse des Eigentümers sowie der ausgewählte Zweituntersucher. Eine Kopie des Erstgutachtens ist dem Antrag anzufügen.

• Das Ergebnis eines Zweitgutachtens ist verbindlich und wird im Datensystem der BK Zuchtdaten erfasst.
Auf der Grundlage der Zuchtordnung können, unabhängig vom Zeitpunkt des Erstgutachtens, Zweitgutachten beantragt und erstellt werden.
Peter Holzhausen, Zuchtleiter
Ernst Eder. 1. Vorsitzender
Ralf Brinkmann, Kynologe im AZKW