Die Hauptversammlung des BK hat am 17.02.2014 folgende Ergänzung der Körordnung beschlossen:
§ 1 Eignungsprüfung für die Körung
Punkt 10 Ausführungsbestimmungen
Die Prüfung kann nicht bestanden werden, wenn:
6. eine offensichtliche Rutendeformation vorliegt.
Die Änderungen treten mit Eintragung der aktualisierten Körordnung vom Registergericht in Kraft. Über den genauen Zeitpunkt informiert die Geschäftsstelle gesondert.
Walter Fiechter, Zuchtleiter