Auf der Hauptversammlung im Feburar 2014 wurden eine neue Satzung und Änderungen in verschiedenen Ordnungen beschlossen. Für die neue Satzung und für die Ordnungen, soweit sie Satzungsbestandteil sind liegt die Eintragungsbestätigung des Registergerichtes vor. Mit Veröffentlichung in den BB 7+8/2014, Erscheinungsdatum 01.08.2014 treten diese nunmehr in Kraft. Der BK-Info-Ordner ist auf dem neuen Stand.
Mit der neuen Satzung geht insbesondere auch eine Änderung (Verkleinerung) des BK-Hauptvorstandes einher. Der Ausbildungsobmann (mit Ausschuss) und der Leistungsrichterobmann (mit Ausschuss) fallen weg. Der neue Obmann für Leistungsrichter und Ausbildung (LAO) wurde eingeführt. Er wird unterstützt vom Ausschuss für Leistungsrichter und Ausbildung (ALAW).
Das bedeutet:
Mit Rechtskraft der neuen Satzung zum 01.08.2014 fallen der LRO und der ABO mit den jeweiligen Ausschüssen weg. Bei dieser Gelegenheit bedanke ich mich bei Cornell Puls und Carsten Anders für ihr Engagement als LR-Obfrau und Ausbildungsobmann sowie bei den Mitgliedern in den Ausschüssen (Udo Herrmann, Karl-Heinz Meuser, Nicole Köhnen und Uwe Petersen).
Es wird nun eine Neuwahl des Obmannes / der Obfrau für Leistungsrichter und Ausbildung sowie des Ausschusses für Leistungsrichter und Ausbildung erforderlich. Es ist vorgesehen diese Neuwahl (schon aus Kostengründen) im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Das Verfahren (Vorschlag für den Obmann / die Obfrau aus dem LR-Körper und schließlich die Wahl durch die Delegierten für Obmann / Obfrau und Ausschuss) wird einige Zeit in Anspruch nehmen. In der Übergangszeit müssen wir, was das LR- und Ausbildungswesen betrifft, handlungsfähig bleiben. Denken Sie bitte nur an die anstehenden Ausscheidungen sowie die Meisterschaften (IPO und FH).
Der Vorstand hat deshalb mit Beschluss vom 01.08.2014 gem. §23 (2) der Satzung maximal für die Dauer von 6 Monaten
Frau Cornell Puls als LAO
und
Carsten Anders, Udo Herrmann, Karl-Heinz Meuser und Uwe Petersen als Mitglieder des ALAW eingesetzt.
Wir sind natürlich bemüht, das Verfahren zur Neuwahl möglichst zügig durchzuführen.