Die neue EU-Verordnung zum Reisen mit Welpen innerhalb der EU, die seit 29.12.2014 in Kraft ist, sorgt für große Verunsicherung (sh. http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2014/338-SC-Tollwutimpfpflicht-Hundewelpen.html. Obwohl auch die neue Verordnung den EU-Ländern eine Ausnahmeregelung für den Im- und Export für Welpen unter 12 Wochen (ohne Tollwutimpfung) gestattet, ist aber unklar, welche EU-Länder diese Ausnahmeregelung unter welchen Bedingungen zulassen.
Der VDH ist momentan in Gesprächen mit den zuständigen Ministerien, um dies zu klären.
Wir informieren hier, wenn der VDH weiteres mitteilt.