Meldung vom 17.08.2017

Internationale Bestimmungen der FCI

für die Mitgliedsländer

Aus gegebenem Anlass wird auf die internationalen Bestimmungen für die Mitgliedsländer der FCI hingewiesen und auf deren Umsetzung bestanden.
Prüfungstage
a) Samstag, Sonntag und Feiertag
Prüfungstage sind im Regelfall das Wochenende sowie die gesetzlichen Feiertage. BH/VT-Prüfungen können ebenfalls nur an „Prüfungstagen“ durchgeführt werden. Es ist möglich, die BH/VT- und IPO 1/FH 1-Prüfung anlässlich einer 2 Tagesprüfung (Freitag-Samstag, Samstag-Sonntag) bei einem LAO-MV abzulegen. Eine Wartefrist zwischen der BH/VT- und IPO 1/FH 1 besteht nicht. Beispiel: Freitag Samstag BH, Samstag Sonntag IPO 1 oder FH 1.
b) Freitagsprüfungen
Der Freitag darf nur in Verbindung mit Samstag geschützt werden.
Anmerkung:
Der Freitag kann nur geschützt werden, wenn am Samstag mehr Hunde gemeldet sind, als vorgeführt werden können. Der Beginn darf nicht vor 12.00 Uhr liegen. Die Teilnehmerzahl im IPO/FH-Bereich ist auf die Hälfte begrenzt. Bei reinen BH/VT-Prüfungen können bis zu 7 Hunde geprüft werden. Eine am Freitag in Verbindung mit Samstag geschützte IPO/FH-Prüfung kann nur am Samstag beendet werden. Einzelne Hunde können jedoch die Prüfung auch am Freitag beenden. Ausnahme: Haben Teilnehmer mit ihren Hunden die BH/VT-Prüfung abzulegen, so können sie auch am Freitag starten, wenn am Samstag die IPO 1 oder FH 1 abgelegt werden soll, und keine „Überzahl“ vorliegt (Terminschutzregelungen der einzelnen prüfungsberechtigten LAO-Verbände beachten).
c) Feiertagsregelung
An Feiertagen kann analog obiger Ausführung verfahren werden.
Ausnahme:
Feiertagsregelungen der jeweiligen Länder bzw. Sonderbestimmungen der LAO sind zu beachten. Halbe Tage, vor Feiertagen, die innerhalb der Woche fallen, können nicht geschützt werden. Der Boxer Klub e.V. Sitz München wird daher, für Boxer, die eine Zuchtfreigabe anstreben nur noch Prüfungen anerkennen, die an einem der genannten Prüfungstage stattgefunden haben.
Beate Jodl Zuchtleitung im BK München