Meldung vom 07.01.2019

Spesenordnung des VDH

gilt auch für Leistungsrichter

Nach Rücksprache mit dem VDH gilt die Spesenordnung des VDH ebenfalls uneingeschränkt für Leistungsrichter.
D.h. ab 01.01.2019 erhalten alle Leistungsrichter auf termingeschützten Prüfungen, etc. folgende Tagessätze
pro Reisetag: 35,00€
pro Prüfungstag (Richtertätigkeit): 50,00€