Liebe Boxerfreunde,
nach der Konferenz der Ministerpräsidenten*innen mit der Bundesregierung am 30.04.2020 (Protokoll: pdf-Download) steht fest, dass zumindest kurzfristig auch weiterhin keine Veranstaltungen möglich sein werden.
Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31.08.2020 untersagt. Ab wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter künftig stattfinden können, ist derzeit aufgrund der in diesem Bereich besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen und abhängig vom weiteren epidemiologischen Verlauf.
Von daher muss, über den 03.05.2020 hinaus, weiterhin, vorläufig bis zum 31.05.2020, der erteilte Terminschutz für Prüfungen (Zucht / Sport) und Ausstellungen im BK widerrufen werden. Die Terminschutzgebühren werden den Gruppen wieder von der Geschäftsstelle erstattet.
Mittlerweile haben einige Bundesländer mögliche Lockerungen hinsichtlich der geltenden Beschränkungen angekündigt. Am 06.05.2020 wird die Ministerkonferenz hierzu grundsätzliche Beschlüsse fassen.
Bis zum 06.05.2020 bleibt der Übungsbetrieb und die Nutzung der Vereinsheime im BK generell eingestellt.
Ab dem 07.05.2020 sind bezüglich des Übungsbetriebes und der Nutzung von Vereinsräumen die jeweiligen landesrechtlichen und kommunalrechtlichen Regelungen und Auflagen zu beachten. Unter Umständen muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionen reagiert werden. Das kann dazu führen, dass dies dann regional wieder zu umfassenden Beschränkungen vor Ort führt. Hier müssen sich also die Gruppen laufend über die regional für sie geltenden Auflagen informieren und dafür Sorge tragen, dass die Auflagen eingehalten werden.
Wir halten Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden. Alles Gute für Sie alle!
Bernhard Knopek
1. Vorsitzender