Meldung vom 29.05.2020

Corona-Beschränkungen: Terminschutzsperre bis 30.06.2020 / Übergangsbestimmungen Zucht / Veranstaltungen 2020

Beschlüsse

Liebe Boxerfreunde,

nach den restriktiven Ausgangsbeschränkungen der vergangenen Wochen und Monaten können wir ein wenig aufatmen. Die Politik reagiert mit spürbaren Lockerungen auf die positive Entwicklung bei den Infektionszahlen. Allerdings sind wir immer noch weit entfernt von einer Normalität wie wir sie vor der Pandemie gewohnt waren. Einschränkungen werden uns mit Sicherheit auch noch die nächsten Wochen und Monate begleiten. Die punktuellen Corona-Ausbrüche in den letzten Tagen machen deutlich, dass uns das Virus und ein Infektionsrisiko immer noch im Alltag begleitet. Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen und der Abstandsregeln ist momentan die einzige Möglichkeit, Infektionen vorzubeugen.
Der BK-Vorstand hat auf seiner Sitzung am 24.05.2020 die folgenden Beschlüsse gefasst:
1. Verlängerung der Terminschutzsperre bis zum 30.06.2020
Der VDH hat den prüfungsberechtigten Verbänden im VDH empfohlen, die Terminschutzsperre für Prüfungen (Zucht / Sport) über den 31.05.2020 hinaus bis zum 30.06.2020 zu verlängern. Wir haben dazu die Meinung der Landesgruppenvorsitzenden abgefragt. Von den 17 Landesgruppen im BK haben 16 Landesgruppen eine Rückmeldung abgegeben. Die Landesgruppen haben sich mit 71% der durch sie repräsentierten Stimmen für eine Verlängerung der Terminsperre bis zum 30.06.2020 ausgesprochen. Wir haben dem VDH mitgeteilt, dass sich der BK einer Terminsperre bis zum 30.06.2020 anschließen wird. Auch alle anderen prüfungsberechtigten Verbände im VDH sind der Empfehlung des VDH gefolgt und werden vor dem 30.06.2020 keine Prüfungen durchführen.
Somit wird der BK weiterhin keinen Terminschutz für Prüfungen (Zucht / Sport), Ausstellungen sowie termingeschützte Lehrgänge der Landesgruppen bis zum 30.06.2020 erteilen. Erteilter Terminschutz wird widerrufen. Bereits gezahlte Terminschutzgebühren werden den Gruppen von der Geschäftsstelle automatisch erstattet.
Wir haben dem VDH aber auch mitgeteilt, dass sich der BK einer weiteren generellen Terminschutzsperre über den 30.06.2020 hinaus nicht mehr anschließen wird. Das bedeutet, dass ab 01.07.2020 im BK grundsätzlich wieder termingeschützte Lehrgänge, Prüfungen und Ausstellungen durchgeführt werden können. Selbstverständlich sind die veranstaltenden Gruppen / Landesgruppen verpflichtet, sich über die regionalen Auflagen und Verordnungen zu informieren und diese einzuhalten. Soweit dies regionale Verordnungen Genehmigungen für Veranstaltungen vorsehen, müssen diese vom Veranstalter eingeholt werden. Aufgrund der landesrechtlich und kommunal höchst unterschiedlichen Verordnungen bitten wir um Verständnis, dass wir keine allgemeingültigen Richtlinien vorgeben können. Wir werden aber zeitnah eine Vorlage für ein Hygienekonzept zu Veranstaltungen auf der BK-Homepage veröffentlichen, an dem sich Veranstalter dann zumindest orientieren können.
Auch wenn ab 01.07.2020 Prüfungen, Lehrgänge und Ausstellungen grundsätzlich wieder möglich sind, werden diese nicht wie vor der Pandemie gewohnt durchführbar sein. Nach wie vor gelten Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebot. Bei Prüfungen mit in der Regel einer überschaubaren Zahl von Teilnehmern dürfte diese Regeln noch mit vertretbarem Aufwand einzuhalten sein. Schwieriger wird es bei LG-Lehrgängen für Ausbildungswarte. Denken sie hier nur an den Theorieteil, der in der Regel in geschlossenen Räumen stattfindet. Auch bei Ausstellungen müsste durch Zeitpläne die Ausstellerzahl kontrolliert und gelenkt werden. Ausgabe von Essen und Getränke, soweit dies nach regionaler Verordnung überhaupt erlaubt ist, unterliegt strengsten Auflagen. Unter diesen Umständen ist die Durchführung einer größeren Veranstaltung mit Sicherheit nach wie vor äußerst schwierig und für die Gruppen und Landesgruppen mit hohem Aufwand verbunden. Sie sehen also, dass wir immer noch weit entfernt von der Normalität sind.
Dennoch hoffe ich, dass wir ab 01.07.2020 unser Prüfungs-, Zucht-, Ausbildungs- und Ausstellungswesen im BK schrittweise wieder aufnehmen können.
2. Übergangsregelungen für das Zuchtwesen
A. Mit der Lockerung der Kontaktbeschränkungen sind Wurfbesichtigungen, Wurfabnahmen, Zwingererstbesichtigungen entsprechend unserer Zuchtordnung wieder möglich. Die Übergangsregelungen zur Zuchtordnung, veröffentlicht am 21.03.2020 auf der BK-Homepage unter Aktuelles (sh. Anl.1), zunächst gültig bis zum 30.04.2020 und verlängert bis zum 31.05.2020, werden mit Wirkung zum 01.06.2020 aufgehoben.
B. Übergangsbestimmung zur ersten Zuchtverwendung
Seit dem 16.03.2020 sind im BK keine Zuchttauglichkeitsprüfungen möglich. Auch wenn ab dem 01.07.2020 grundsätzlich wieder die Möglichkeit zur Durchführung von Zuchttauglichkeitsprüfungen besteht, müssen wir schon aus personellen Gründen (Verfügbarkeit von Körmeistern) damit rechnen, dass es noch einige Zeit dauern wird, bis sich das Angebot an Zuchttauglichkeitsprüfungen auf das gewohnte Maß einstellen wird.
Die Zuchtplanung bei Züchtern, die z.B. mit einer Nachwuchshündin ihren Wurf für das 1.Halbjahr 2020 geplant hatten, ist dadurch, dass sie keine Zuchttauglichkeitsprüfung ablegen konnten, in Frage gestellt worden. Der Ausschuss für das Zucht- und Körwesen und der BK-Vorstand haben sich ausführlich beraten und haben, um die Nachteile durch die Pandemie für unsere betroffenen Züchter zu mildern, folgende Übergangsbestimmungen zur ersten Zuchtverwendung beschlossen:
Der Vorstand und der Ausschuss für das Zucht- und Körwesen haben, um die Folgen der Einschränkung durch die Pandemie für die Züchter im BK zu mindern, zunächst befristet bis zum 31.07.2020 folgende klubverwaltende Anordnung im Sinne unserer Zuchtordnung getroffen:
a) Die erste Zuchtverwendung eines Boxers ist vorübergehend bis zum 31.07.2020 auch dann einmalig möglich, wenn der Boxer noch keine Zuchttauglichkeitsprüfung und / oder Ausdauerprüfung abgelegt hat. Alle übrigen Voraussetzungen, insbesondere alle Gesundheitsbefunde gemäß Zuchtordnung müssen vorliegen. Boxer, die schon eine Zuchttauglichkeitsprüfung abgelegt haben und in Wesen und / oder Formwert nicht bestanden haben, sind von dieser Ausnahmeregelung ausgenommen.
b) Die Welpen aus einer Verpaarung gem. Ziffer a) werden ins Zuchtbuch des BK eingetragen und erhalten reguläre Ahnentafeln ohne besondere Vermerke. Dies gilt auch dann, wenn der Boxer der nach Ziffer a) zur Zucht verwendet wurde, später keine erfolgreich abgelegte Zuchttauglichkeitsprüfung und Ausdauerprüfung nachweisen kann.
c) Die Zuchtverwendung nach Ziffer a) ist nur einmalig möglich. Vor einer weiteren Zuchtverwendung muss der Boxer die Zuchttauglichkeitsprüfung und die Ausdauerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Diese Übergangsregelung tritt mit dieser Veröffentlichung in Kraft.
3. Hauptveranstaltungen des BK 2020
Jahressiegerausstellung 2020
Wie bereits oben ausgeführt, sind die Rahmenbedingungen für eine Veranstaltung wie die Jahressiegerausstellung nur schwer abschätz- und vorhersehbar. Auf alle Fälle ist nicht damit zu rechnen, dass sie ohne besondere Auflagen durchführbar sein würde. Ein Festabend wird voraussichtlich nicht möglich sein. Die Auflagen für die Verpflegung der Aussteller, Helfer und Zuchtrichter sind nicht kalkulierbar. Unter Umständen werden Zuschauer*innen nicht zugelassen oder zumindest die Zahl beschränkt. Regelmäßige Desinfektionsmaßnahmen sind generelle Auflagen. Einen Ehrenring wird es wohl nicht geben können.
Vermutlich müssen auch noch im September von allen anwesenden Personen der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Geländes sowie der Name, die Anschrift und die Telefonnummer dokumentiert werden. Personen, die dieser Dokumentation nicht zustimmen, dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen bzw. als Helferin/Helfer eingesetzt werden. Die Dokumentation ist in der Regel drei Wochen aufzubewahren und auf Verlangen des Gesundheitsamtes vorzulegen. Vier Wochen nach der Veranstaltung ist die Dokumentation zu vernichten.
Hinzu kommt, dass – selbst, wenn heute über Grenzöffnungen diskutiert wird – nicht vorhersehbar ist, ob es für die ausländischen Boxerfreunde möglich sein wird, die BK-Jahressieger zu besuchen.
Nach Rücksprache mit der Gruppe Leipzig als Ausrichter der Jahressieger 2020 haben wir uns schweren Herzens, einvernehmlich mit der Gruppe Leipzig dazu entschieden, die für den 19./20.09.2020 geplante BK-Jahressiegerausstellung abzusagen. Die fehlende Planungssicherheit bedeutet für den Ausrichter ein unkalkulierbares Risiko in jeder Beziehung.
Deutsche Meisterschaft IGP und IFH 2020
Auch die Deutschen Meisterschaften IGP und IFH 2020 werden sicher nicht in der gewohnten Weise durchführbar sein. Allerdings sehen wir hier aktuell noch die Chance, behördliche Auflagen erfüllen zu können. An der Durchführung der DM IGP und IFH 2020 wird deshalb aktuell noch festgehalten. Wir sind dabei die Rahmenbedingungen zu erklären, um dann bis Mitte Juli endgültig entscheiden zu können.
Trotz der nach wie vor bestehenden Einschränkungen sind wir froh, dass wir unser Vereinsleben und unsere Vereinsaktivitäten langsam wieder aufnehmen können. Wir wünschen allen Gruppen viel Erfolg dabei.
Für den BK-Vorstand

Bernhard Knopek
1.Vorsitzender

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