Meldung vom 02.11.2020

COVID-19: Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung ab 02.11.2020 bis zunächst 30.11.2020 - Update

Hundesport: Übungsbetrieb und Veranstaltungen

Wir haben am 29.10.2020 über den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 28.10.2020 informiert.
Leider haben die Veröffentlichungen der Länder (z.B. Baden-Württemberg) aktuell mehr Fragen aufgeworfen als Klarheit geschaffen.
Wir wollen deshalb nochmals klarstellen, dass nach Vorgabe des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz am 28.10.2020, dem alle Bundesländer zugestimmt haben, gilt:
1. Hundesportveranstaltungen (Ausstellungen, Prüfungen, Schulungen) sind vorerst vom 02.11. bis 30.11.2020 nicht erlaubt. Wir verweisen hierzu auch auf das VDH-Rundschreiben Nr. 24 v. 02.11.2020: pdf-DownloadDeshalb hat der BK den Terminschutz für Prüfungen, Ausstellungen, Schulungen in der Zeit vom 02.11. bis 30.11.2020 widerrufen.
2. Der reguläre Übungsbetrieb in den BK-Gruppen muss nach unserer Einschätzung eingestellt werden. Individualsport (hierzu zählt auch der Hundesport) allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ist weiterhin, auch auf unseren BK-Plätzen grundsätzlich möglich, wenn der Gruppenvorstand dies zulässt.
Bitte beachten Sie, dass es im Hinblick auf den regionalen Inzidenzwert sein kann, dass in besonders stark betroffenen Landkreisen oder Städten strengere Maßnahmen gelten können.
Im Hinblick auf drohende Bußgelder empfehlen wir den BK-Gruppen dringend, die o.g. Regelungen zum Übungsbetrieb zu beachten, sofern sie von ihrem zuständigen Ordnungsamt keine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung für einen weitergehenden Umfang zum Trainingsbetrieb haben.

Bernhard Knopek, 1.Vorsitzender

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