Der VDH hat mit dem für die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Kontakt aufgenommen, um zu klären, wie der Stockbelastungstest im Hinblick auf die TierSchHuV künftig durchzuführen ist.
Auf Grund der Stellungnahme des BMEL hat der VDH-Gebrauchshunde-Ausschuss beschlossen, dass der Stockbelastungstest bei den FCI-IGP-Prüfungen ab 01.08.2022 ohne Berührung des Hundes durchzuführen ist. Ausführungsbestimmungen hierzu werden vom VDH noch veröffentlicht und dann von uns unverzüglich auf der BK-Homepage unter Aktuelles bekanntgemacht.
Dem folgend ist der Stockbelastungstest ab 01.08.2022 bei BK-ZTPen und -Körungen ebenfalls ohne Berührung des Hundes durchzuführen. Für die Ausführungsbestimmungen ist der AZKW zuständig. Der AZKW wird die entsprechenden Änderungen kurzfristig durchführen. Auch diese Ausführungsbestimmungen veröffentlichen wir so schnell wie möglich auf der BK-Homepage.