Nachdem Erfurt mit den Auflagen für Aussteller aller Rassen bereits im Vorjahr für „Schlagzeilen“ sorgte, scheint die zuständige Veterinärbehörde auch in diesem Jahr erneut Ausstellungsverbote für die Veranstaltung erteilt zu haben, die jeglicher Rechts- und veterinärmedizinischer Grundlage entbehren.
Der VDH-Landesverband Thüringen e.V. teilte heute in einem Schreiben an die Aussteller Deutscher Boxer mit:
„Liebe Boxer-Aussteller,
wir haben erst vor Kurzem erfahren, dass ein Vorbiss nur erlaubt ist, wenn ein Gebissschluss vorliegt. Nach Rücksprache mit einem bekannten Boxer-Richter wird in der Zucht darauf geachtet, dass gerade kein Gebissschluss vorliegen soll, sondern ein Vorbiss von mindestens 5 Millimetern. Wir gehen jetzt so vor, dass wir die Meldungen der Boxer automatisch stornieren und Sie ein eventuell schon gezahltes Meldegeld zurückerhalten, wenn Sie uns nicht bis Sonntagabend kontaktieren. Sie können sich aber auch gern aktiv melden und stornieren. Dann sind wir schneller in der Organisation. Sollte Ihr Boxer aber einen Gebissschluss haben und Sie somit starten können, melden Sie sich bitte bei uns, dann erhalten wir Ihre Meldung natürlich gern aufrecht.
VDH-Landesverband Thüringen e.V.
i.A. Rüdiger Cordes“
Dieser, unseres Erachtens ohne Rechtsgrundlage, erfolgte Ausschluss für Deutsche Boxer veranlasst uns, die vom BK angegliederte Sonderschau zu streichen. D.h. die vorgesehenen BK-Zuchtrichter Uwe Werner und Roland Bebber werden nicht auf dieser Ausstellung richten.
Erwartungsgemäß führen die Auflagen für Erfurt 2023 zu entsprechenden Diskussionen in den sozialen Medien mit der Frage, was tut der BK?
1.
Von den Auflagen in Erfurt sind nicht nur die Boxer betroffen. Sie betreffen alle Rassen mit Vorbiss. Andere Rassen sind wegen anderen Rassemerkmalen betroffen. Es reicht nicht aus, dass alle Boxerfreunde die Kräfte bündeln. Der Zusammenhalt aller Rassehundezuchtvereine ist gefragt. Es geht den „Aktivisten“ offensichtlich nicht nur um einzelne Rassen, sondern die Rassehundezucht mit mehr als 100 Jahre Geschichte insgesamt.
2.
In Abstimmung mit dem VDH werden wir prüfen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, gegen die willkürlichen Anordnungen ohne Rechts- und veterinärmedizinischen Grundlagen vorzugehen.
3.
Zu Beginn des Jahres 2022 waren für den Boxer bei verschiedenen VDH-Ausstellungen noch besondere Untersuchungen vorgesehen. Der BK hat belegen können, dass es keinen Anlass für besondere zusätzliche Untersuchungen beim Boxer gibt. Der Boxer wurde daraufhin von der Liste der Rassen, für die besondere zusätzliche Untersuchungen vor der Zulassung für eine Ausstellung erforderlich sind, gestrichen. Auch das sollte bei den Diskussionen in den sozialen Medien nicht vergessen werden.