Meldung vom 16.10.2019

Aktuelle Informationen aus der Geschäftsstelle

Umstellung Prozess Terminschutzantrag

Bitte beachten Sie, dass Terminschutzanträge für Prüfungen (AD, ZTP, IGP, QP) ab sofort per E-Mail genehmigt werden. Die E-Mail dient als Bestätigung und ersetzt die Rücksendung des unterschriebenen Antrags per Post.
Aus diesem Grund wird darum gebeten verstärkt darauf zu achten, dass der Geschäftsstelle etwaige Änderungen an E-Mail-Adressen unverzüglich gemeldet werden, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.