Entgegen der FCI-Prüfungsordnung, wo die IPO – VO als internationale Gebrauchshundeprüfung aufgeführt wird, teilte der VDH-Geschäftsführer, Herr Bernhard Meyer, auf Anfragen jetzt erst mit, dass diese Prüfungsstufe derzeit keine Anerkennung als Ausbildungskennzeichen beim VDH findet, da die Anforderungen deutlich unterhalb der anerkannten Prüfungen liegen.
Es wäre zwar sinnvoll gewesen, wenn der VDH mit dem Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung auch entsprechende Ausführungsbestimmungen erlassen hätte. Damit hätten viele unnötige Diskussionen und Ärger vermieden werden können, wenn es von Anfang an gleich klare Vorgaben gegeben hätte.
Da unsere Zuchtordnung in Ziffer 4h) ein anerkanntes Ausbildungskennzeichen vorschreibt, muss also als Mindestvoraussetzung für die Zuchtverwendung eines der Elterntiere die IPO 1 mit Erfolg abgelegt haben.
Damit wird der Beschluss des AZKW mit der Anerkennung der IPO-VO annulliert.
Für den AZKW
Peter Holzhausen Ernst Eder
Zuchtleiter 1. Vorsitzender