Aus gegebenem Anlass möchte ich noch einmal dringend dazu auffordern, dass die Ausstellungsleitungen die Ausstellungsordnungen auf den Meldeformularen dahin gehend überarbeiten, dass sie den neuen Anforderungen entsprechen. Zu diesem Zweck erhielten Sie eine Muster-Ausstellungsordnung, in der alle wichtigen Punkte aufgeführt sind. Sie können diese Muster-Ausstellungsordnung jederzeit von der Geschäftsstelle als Datei anfordern.
Ferner gilt seit der Eintragung der neuen Ausstellungsordnung des VDH eine geänderte Altersberechnung für den Stichtag der Zuordnung in die jeweiligen Klassen. Der Tag der Bewertung ist ausschlaggebend für die Alterszuteilung, d.h. der Hund muss am Tag der Bewertung das Alter für die entsprechende Klasse erreicht haben.
Beate Spelsberg, ZRO