Wir erinnern daran, dass laut Ausstellungsordnung (InfoSystem – Sachgebiet 03.02) die Landesgruppen der Zuchtrichter-Obfrau die in ihrem Bereich geplanten Ausstellungen für 2018 bis spätestens 30. Juni 2017 melden müssen.
Bitte erledigen Sie das umgehend, wenn Sie es bisher versäumt haben sollten.