Meldung vom 02.07.2020

Corona Sonderbestimmungen: ZTP und AD

Vorrübergehende Empfehlungen zur Durchführung von Zuchttauglichkeits-Prüfungen und Ausdauerprüfungen

Leitfaden zur Durchführung von BK-Vereinsveranstaltungen unter Berücksichtigung der COVID-19 Schutzmaßnahmen sind auf der HP des BK nachzulesen und zu beachten.

Der Ablauf der ZTP kann unter Berücksichtigung der o.g. Auflagen durchgeführt werden, wenn: 
Auszug aus der ZO
Der Körmeister muss sich vor Beginn der Prüfung persönlich vom Vorliegen der   Original-Ahnentafel und des Original-HD-Befundes überzeugen.
Die Identität des Boxers muss überprüft werden. Von Boxern mit ausländischen  Ahnentafeln und in ausländischem Besitz müssen Kopien von Ahnentafel und HD-Befund zusammen mit den anderen Unterlagen vom amtierenden Körmeister an den AZKW eingereicht werden. Das bedeutet, dass die Zuchtwarte diese Kopien vorher von den Besitzern anfordern müssen.
Die Überprüfung der Unterlagen sollte ggf. im Freien stattfinden, ist dies nicht möglich greifen die örtlichen Hygienevorschriften.
                                                                                           

Ablauf der Prüfung:
Die ZTP besteht aus folgenden Teilen, die in der angegebenen Reihenfolge durchgeführt werden müssen:
1.   Wesensüberprüfung (siehe "Ausführungsbestimmungen für die Wesensüberprüfung bei der Zuchttauglichkeitsprüfung des Boxer-Klub E.V.")
a.   Musterung des Hundes mit Überprüfung der Augenfarbe, der Gebissformel, des Gangwerks und der Schussfestigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Beurteilung der Nervenverfassung. Feststellen der Maße: Größe, Länge, Brusttiefe.
b.   Überprüfung der Triebstärke, des Mutes und der Belastbarkeit.
Bei der Chip-Kontrolle, Messen sowie Augen- und Gebiss-Beurteilung tragen Hundeführer und Körmeister eine Maske.

Ausgabe der Zuchtzulassungsbescheinigungen:
Die Übergabe der Papiere sollte ggf. im Freien stattfinden. Die Person die die Papiere überreicht, der Hundeführer der die Papiere übernimmt und Körmeister tragen dazu eine Maske.
 
AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN   FÜR   DIE   WESENSÜBERPRÜFUNG   BEI DER ZUCHTTAUGLICHKEITSPRÜFUNG DES BK E.V., SITZ MÜNCHEN
Die Wesensbeurteilung bei der Zuchttauglichkeitsprüfung des Boxer-Klubs besteht daher aus zwei Teilen. Zunächst wird die Nervenverfassung bei einer Unbefangenheitsprobe sowie beim Messen und bei der Kontrolle der Zähne und Augenfarbe überprüft. Der Boxer soll sich hierbei entsprechend dem Rassestandard gutartig, selbstbewusst und mit mittlerem Temperament zeigen. Hierzu ist der Boxer an lockerer Leine zum Körmeister zu führen, wobei er sich zwanglos innerhalb einer Gruppe bewegen soll. Es ist unbedingt erforderlich, dass er sich bei freundlicher Annäherung von Fremden anfassen lässt.
Hundeführer und Personen der Gruppe tragen eine Maske und achten auf den Mindestabstand.
Die freundliche Annäherung und Anfassen durch Fremde wird vom Körmeister durchgeführt.
 
Der zweite Teil der Wesensüberprüfung besteht beim Schutzhund Boxer aus der Überprüfung des Schutztriebes, des Mutes und der Belastbarkeit. Zunächst findet ein Überfall auf den Hundeführer statt.  Der Schutzdiensthelfer wird vom  Körmeister in ein Versteck eingewiesen, während der Hundeführer seinen Boxer einer neutralen Person zum Festhalten übergibt. 
Zur Übergabe tragen der Hundeführer und die übernehmende Person eine Maske.
 
Auch aus dem Verhalten des Hundes während des Festhaltens soll sich der  Körmeister ein Bild von der Nervenverfassung machen. Der Hundeführer geht nun in Richtung auf den in ca. 30 – 40 Schritten Entfernung in Deckung  befindlichen Helfer.  Auf diesem Wege darf der Hundeführer seinen Hund anrufen und aufmerksam machen. Ist der Hundeführer in Höhe des Helfers,  erfolgt der Überfall, wobei ein für den Hund deutlich erkennbares Gerangel  zwischen Hundeführer und Helfer stattfinden soll.  
Das Gerangel des Helfers mit dem Hundeführer beschränkt sich darauf, dass der Helfer auf den Hundeführer unter Einhaltung des Mindestabstandes mit Drohgebärden und energischen Vertreibungslauten zugeht.
 

Auf Anweisung des Körmeisters wird der Boxer freigelassen, um seinen bedrängten   Hundeführer zu verteidigen. Er hat sofort in den Schutzarm zu beißen und festzuhalten, auch unter Bedrängen und Einwirkung von zwei Schlägen mit dem Softstock soll er seine Belastbarkeit beweisen.
Beim anschließenden Abholen bzw. Anleinen des Hundes tragen Hundeführer und Helfer eine Maske.
 
Es folgt ein Fluchtversuch des Helfers. Der Helfer entfernt sich mindestens 50 Schritte von Hundeführer und Hund, wobei er nach etwa der Hälfte der Distanz in den Laufschritt übergeht. Der Helfer macht nun kehrt und zeigt eine deutliche Aggression in Form von Drohgebärden und Vertreibungslauten. Daraufhin wird der Hund dem Helfer entgegengeschickt. Der Boxer darf sich durch die Drohgebärden und Vertreibungslaute nicht beeindrucken lassen, sondern soll mutig und konsequent in den Schutzarm beißen und auch unter Belastung festhalten. Auf Anweisung des Körmeisters bleibt der Helfer stehen, der Hund soll bei ihm bleiben bis er auf Zeichen des Körmeisters vom Hundeführer abgeholt wird.
Beim Abholen und Anleinen tragen Hundeführer und Helfer eine Maske.
 
Generell gilt:
In allen Situationen in denen der Mindestabstand unterschritten werden könnte, wird eine Maske getragen.
Auf Gratulation und Danksagungen per Handschlag sollte verzichtet werden.
 
 

AUSDAUERPRÜFUNGEN:
Die Teilnehmer einer AD halten auch während des Radfahrens den Mindestabstand ein. Bei der Kontrolle der Pfoten während der Pausen tragen Hundeführer und Körmeister eine Maske.
Bei der Chipkontrolle sowie Kontrolle und Übergabe der Papiere gelten dieselben Vorgaben wie bei der ZTP.