Meldung vom 15.01.2021

COVID-19: Anhaltende Kontaktbeschränkungen

Notverordnung Zucht / DM IGP u. IFH Qualifikation

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Boxerfreunde,

als uns im November 2020 wegen der steigenden Inzidenz der zweite Lock down traf, hatten wir die Hoffnung, dass die Fallzahlen sinken und uns Lockerungen erlauben würden, den Betrieb in unseren Gruppen, wenn auch eingeschränkt, bald wieder aufzunehmen. Leider haben sich unsere Hoffnungen nicht erfüllt. Das Gegenteil ist der Fall. Die Fallzahlen sind nach wie vor auf hohem Niveau, die Kontaktbeschränkungen wurden verschärft. Auch das Individualtraining ist in vielen Gruppen aufgrund von Länder- bzw. kommunaler Verordnungen nicht mehr möglich und es ist kein Silberstreif am Horizont erkennbar.
Wenn man die Medien verfolgt, wird schon davon gesprochen, dass die Maßnahmen die nächsten zwei Monate bestehen bleiben, wenn nicht sogar bis Ostern. Wenn wir also vielleicht im April unsere Übungsplätze langsam wieder in Betrieb nehmen, so können wir optimistisch – wenn wir Glück haben – im Mai wieder an die Durchführung von Prüfungen (Zucht / Leistung) denken. Für Ausstellungen wird es wahrscheinlich, wegen der größeren Anzahl von Personen, noch länger dauern.
Wir befinden uns in der fatalen Situation, dass unsere Züchter und Hundesportler jetzt seit März 2020, ausgenommen das schmale Zeitfenster von Juli bis Oktober 2020, keine Prüfungen ablegen konnten. Die Züchter konnten mit ihren jungen Boxern keine ZTP und AD absolvieren und auch die Qualifikationen für die Meisterschaften IGP / IFH waren kaum möglich.
Viele hatten sich auf die Prüfungen im November 2020 eingestellt. Durch den Lock down mussten diese dann aber abgesagt werden. 5 SR-Ausstellungen | 12 ZTPen | 11 AD-Prüfungen | 68 IGP-Prüfungen (davon 8 Qualifikationsprüfungen) sind im November ausgefallen.
In einer Videokonferenz haben BK-Vorstand, der Ausschuss für das Zucht- und Körwesen und der Ausschuss für Leistungsrichter und Ausbildung mögliche Maßnahmen diskutiert, wie man für Züchter und Hundesportler auf die Auswirkungen der Pandemie reagieren kann. Der Vorstand und die Ausschüsse waren einstimmig der Meinung, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, denn Züchter hatten kaum die Möglichkeiten, Zuchtprüfungen und Hundesportler kaum eine Chance, Qualifikationen zu absolvieren.
Über die Erleichterungen zur Qualifikation für die DM IGP / IFH 2021 hat Cornell Puls bereits in einem Rundschreiben und mit Veröffentlichung auf der BK-Homepage unter Aktuelles am 12.01.2021 informiert
Ausführlich diskutiert wurde über beschränkte Zugangserleichterungen zur Zucht. Der BK-Vorstand hat in Abstimmung mit dem Ausschuss für das Zucht- und Körwesen eine Corona Notverordnung – Zucht beschlossen. Diese Notverordnung soll Züchtern, die aufgrund der Pandemie mit ihren jungen Hündinnen keine Zuchtprüfungen (AD / ZTP) ablegen konnten, die Möglichkeit geben, diese jungen Hündinnen einmalig zur Zucht (ohne ZTP und / oder AD) einzusetzen. Die BK Notverordnung – Zucht finden Sie unten als pdf-Download. Das der Notverordnung angehängte Formular "Bestätigung über die Prüfung der Zuchtvoraussetzungen" ist nun auch auf der BK-Homepage dem Formular "Bestätigung der Zuchtwerte" als zweite Seite angehängt. Die Notverordnung – Zucht regelt auch den Umgang mit Wurfbesichtigungen und Wurfabnahmen unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkungen. Die Notverordnung gilt zunächst bis zum 31.05.2021 und tritt mit Veröffentlichung auf der BK-Homepage am 15.01.2021 in Kraft. Ende März 2021 wird die Situation erneut bewertet. Sollten es die Umstände erfordern, kann die Notverordnung-Zucht verlängert werden, um zumindest diesbezüglich den Züchtern eine gewisse Planungssicherheit zu geben.
Ich wünsche uns allen das notwendige Durchhaltevermögen für die nächsten Wochen und Monate.
Mit den besten Wünschen und bleiben Sie gesund,

Bernhard Knopek, 1.Vorsitzender
BK Corona Notverordnung – Zucht: pdf-Download

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