Zum 01.07.2020 hat der BK die generelle Terminschutzsperre für Prüfungen (Leistung / Zucht) sowie Spezial-Rassehunde-Ausstellungen und Schulungen gem. Ausbildungsordnung aufgehoben.
Leider ist es uns nicht möglich, allgemeingültige und verbindliche Vorgaben bzw. Hygienekonzepte für diese Veranstaltungen an die Hand zu geben, da es keine einheitlichen Verordnungen in den Bundesländern gibt. Hinzu kommt, dass die kommunalen Verwaltungen weitere Vorgaben, über die landesrechtlichen Verordnungen hinaus, verfügen können.
Die Landesgruppen und Gruppen müssen sich deshalb im Vorfeld der Veranstaltungen über die, für Sie geltenden Verordnungen, genau informieren.
Nachfolgend steht für Sie ein Leitfaden für die Durchführung von BK-Veranstaltungen unter Berücksichtigung der COVID-19 – Schutzmaßnahmen zur Verfügung.
In der Anlage zu diesem Leitfaden finden Sie unter anderem auch ein Musterformular für die Dokumentation der an einer Veranstaltung teilnehmenden Personen. Dieses Formular sollte zwingend von jeder Person, die auf einer BK-Veranstaltung anwesend ist, ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Veranstalter (Gruppen, Landesgruppen) sind im Fall der Fälle gegenüber den Gesundheitsbehörden nachweispflichtig, wer auf einer Vereinsveranstaltung anwesend war, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Personen, die sich weigern, das Formular auszufüllen, muss der Zugang zum Vereinsgelände verweigert werden.
Das Formular haben wir zusätzlich, zur leichteren Verwendung, als Einzeblatt zum Download zur Verfügung gestellt.
Leitfaden für BK-Veranstaltungen (mit Anlagen): pdf-DownloadDokumentation Veranstaltungsteilnehmer (Formular): pdf-Download
Auch wenn die Durchführung von Veranstaltungen immer noch mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand verbunden ist, sind wir erleichtert, dass wir wieder die Möglichkeit haben, Veranstaltungen durchzuführen. Den zusätzlichen Aufwand müssen wir dabei in Kauf nehmen. Nach wie vor hat der Schutz vor Infektionen, im Interesse von uns allen, Priorität.