Ergänzungen der Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 4h der Zuchtordnung des Boxer Klub E.V. Sitz München
Der Ausschuss für das Zucht- und Körwesen des Boxer Klub E.V. Sitz München hat sich aufgrund verschiedenster Vorkommnisse, auch in jüngerer Vergangenheit, veranlasst gesehen, die Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 4h der Zuchtordnung zu ergänzen. Leider konnten Prüfungsergebnisse und das Zustandekommen von Ausbildungskennzeichen nicht vollständig nachvollzogen werden.
Eine strengere Kontrolle, der für die Zucht notwendigen Ausbildungskennzeichen, ist daher unumgänglich. Ziel ist es, Klarheit, Einheitlichkeit und Ehrlichkeit im Umgang mit zuchtrelevanten Prüfungen von deutschen und ausländischen Hunden (in deutschem oder ausländischem Eigentum bzw. deutscher Haltung) zu schaffen.
§ 4.01.4. h) Ausführungsbestimmungen
Mindestens IPO 1 (gem. gültiger FCI-Prüfungsordnung), abgelegt auf einer vom Boxer Klub e.V. Sitz München termingeschützten Prüfung.
Soll das laut Zuchtordnung geforderte, abzulegende Ausbildungskennzeichen (mindestens IPO 1) bei einem anderen prüfungsberechtigten Mitgliedsverein des Verbandes für das deutsche Hundewesen (VDH) absolviert werden, ist eine Anmeldung dieser Prüfung beim Ausschuss für das Zucht- und Körwesen (AZKW) notwendig. Diese Anmeldung muss mindestens drei Wochen vor der Prüfung erfolgen. Sollte dies nicht ordnungsgemäß geschehen, wird diese Prüfung nicht als Ausbildungskennzeichen im Sinne der Zuchtordnung (Ziffer 4h) anerkannt. Die Anmeldung kann auf dem dafür auf der Homepage des Boxer Klub e.V. Sitz München bereitgestellten Formular erfolgen.
Beate Jodl Zuchtleitung im BK München AZKW