In den nächsten Wochen stehen etliche Prüfungen an, auch von Gruppen, die noch keinen bestätigten GAW ab dieser Wahlperiode, 2013-2016, haben.
Dies bedeutet für die Gruppen, dass sie nur Prüfungen im BH- und FH-Bereich ausrichten dürfen und unabhängig davon auch die Schutzhundeausbildung in dieser Zeit ruhen muss.
Alle LAW werden gebeten, die Gruppen, die noch keine Bestätigung ihrer GAW beantragt haben, schnellstmöglich darauf hinzuweisen und die bereits vorliegenden Anträge unverzüglich an Uwe Horst, Mitglied im Ausbildungsausschuss, zur Bestätigung weiterzuleiten.
Ein bereits erteilter Terminschutz gilt ohne bestätigten GAW nur eingeschränkt.