Auf der Hauptversammlung des BK am 16.02.2014 wurden folgende Änderungen der Richterordnung beschlossen:
1. Ein Richter (Zucht-/Leistungsrichter) kann einen Antrag auf Anhebung des Höchstalters auf 74 Jahre stellen. Dieser Antrag wird vom/von der ZRO/LRO genehmigt
2. Das Höchstalter eines ZRA/LRA (Zucht-/Leistungsrichteranwärters wird auf das 55.Lebensjahr angehoben.
Erst mit Eintragung der Satzung im Vereinsregister München werden diese Regelungen gültig.