Meldung vom 26.01.2014

Leistungsveranstaltungen der ATIBOX

Änderung der Zulassungsbestimmungen

Mit Beschluss des Ausbildungsausschusses vom 22.01.2014 wurden die BK-Zulassungsbestimmungen zu ATIBOX Leistungsveranstaltungen an die Vorgaben der ATIBOX wie folgt angepasst:

a.) Hundeführer/in oder Besitzer/in müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder müssen seinen / ihren Lebensmittelpunkt (Steuerpflicht) seit mindestens 12 Monaten in Deutschland haben. Hundeführer/in und Besitzer/in müssen Mitglied des Boxer-Klub E.V. – München sein.

b.) Es können nur Boxer teilnehmen, die im Zuchtbuch oder Register A des BK eingetragen sind oder über eine von der FCI/ VDH anerkannte Ahnentafel verfügen und dem Standard entsprechen. Weiße, Schecken und Kryptorchide sind zugelassen.

c.) National geltende Zulassungsbestimmungen des ausrichtenden ATIBOX – Mitgliedslandes müssen gesondert beachtet werden.