Gemäß Beschluss des Zuchtrichterausschusses vom 01.03.2012 zur Nichtanerkennung der Prüfungsstufe IPO-VO zum Start in der Gebrauchshundeklasse, verweise ich ebenso darauf, dass dies auch für Meldungen aus dem Ausland gilt, auch wenn diese Prüfungsstufe durch die Dachverbände der jeweiligen Länder bzw. der FCI zertifiziert worden ist. Die Ausstellungsleitungen sind verpflichtet diese Boxer in die offene Klasse zu versetzen.
Unsere Richter sind daher angehalten die Richterberichte dahingehend zu prüfen und bei diesbezüglichen Auffälligkeiten die Bewertungen, eventuell vergebene Titel, Anwartschaften, Platzierungen und Medaillen abzuerkennen.
Uwe Werner, Zuchtrichterobmann