Meldung vom 18.03.2025

Sperrfristen für tragende und säugende Hündinnen bei sportlichen Prüfungen

VDH-Vorstandsbeschluss

Der VDH teilt mit Schreiben vom 18.03.2025 mit:

Seit dem 08.07.2013 gilt folgende Beschlussfassung des VDH-Vorstands:
Eine Hündin darf ab dem 19. Tag nach dem Deckakt in keiner Prüfung und keinem Wettkampf innerhalb des Gebrauchshundsports, Windhundrennsports sowie aller weiteren im VDH durchgeführten Hundesportarten geführt werden.
Dieser Ausschluss von sportlichen Prüfungsaktivitäten gilt bis zur vollendeten 12. Woche nach dem Wurftag. Im Bereich Ausdauer darf ab dem Deckakt keine Belastung mehr stattfinden.

In Ergänzung dazu hat der VDH-Vorstand in seiner Sitzung am 25. Februar 2025 Folgendes beschlossen:

Für den Bereich Gebrauchshundesport gelten diese Einschränkungen nur für die BH/VT,
Fährtenprüfungen und Stöberprüfungen. Bei allen anderen Prüfungsarten nach der FCI-IGP-
Prüfungsordnung gilt eine Teilnahmesperre nach dem Deckakt.

Der VDH setzt damit neue Vorgaben der FCI um. Die ergänzenden Regelungen gem. VDH-Vorstandsbeschluss vom 25.02.2025 sind mit Veröffentlichung ab 18.03.2025 zu beachten.