Nach Rücksprache mit dem VDH gilt die Spesenordnung des VDH ebenfalls uneingeschränkt für Leistungsrichter.
D.h. ab 01.01.2019 erhalten alle Leistungsrichter auf termingeschützten Prüfungen, etc. folgende Tagessätze
pro Reisetag: 35,00€
pro Prüfungstag (Richtertätigkeit): 50,00€