Meldung vom 17.02.2021

Terminschutzfrist für Prüfungen (ZTP, AD, IPG)

Vorübergehende Verkürzung der Terminschutzfrist

Wir hoffen alle, dass die sinkende Inzidenz auch bald wieder die Durchführung von Gruppenprüfungen (ZTP, AD, IGP) möglich machen wird. Um den Gruppen die Möglichkeit zu geben, Prüfungen (ZTP / AD / IGP) dann auch kurzfristig anzusetzten, hat der BK-Vorstand in der Sitzung am 12.02.2021 beschlossen, die Terminschutzfrist von mindestens vier Wochen auf zwei Wochen vor Veranstaltungstermin zu verkürzen. Eine Veröffentlichung des Termins kann dann in der Regel natürlich nur auf der BK-Homepage erfolgen. Die verkürzte Terminschutzfrist gilt mit dieser Veröffentlichung bis auf Widerruf.
Bernhard Knopek, 1.Vorsitzender