Der VDH informiert mit Rundschreiben vom 16.05.2022 über die weiteren Schritte im Zusammenhang mit der unverhältnismäßigen Umsetzung der TierSchHuV wie folgt:
Mit der Ausstellung in Erfurt haben wir die dramatischen Auswirkungen behördlicher Anordnungengesehen: Unverhältnismäßige und unsachgemäße Auflagen, Rückgang der Meldezahlen, zeitintensiveKontrollen vor Ort und Zurückweisung gemeldeter Hunde durch den Amtsveterinär.
Wie bereits angekündigt, haben wir gegen den Erfurter Bescheid den Rechtsweg beschritten, wir behaltenuns vor, auch weitere Bescheide einer rechtlichen Prüfung zuzuführen. Aufgrund des jetzt laufenden Verfahrens bitten wir um Verständnis, dass wir dazu derzeit keine weiteren Angaben machen können.
Eine Stellungnahme (verfügbar auf https://www.vdh.de/tierschutzhundeverordnung) wurde an das BMEL versandt und wird auch an die zuständigen Landesministerien und Organisationen weitergeleitet. Wir müssen in der Breite über die überzogenen Auflagen einiger Vollzugsbehörden aufklären und bitten Sie daher, die Stellungnahme über ihre politischen Kontakte, seien sie kommunal, landes- oder bundespolitisch, zu streuen und auf Entscheidungsträger aller Ebenen einzuwirken.
Der VDH führt bereits Gespräche mit Politikern, damit diese auf die Vollzugsbehörden einwirken. Wir können dabei auf positive Beispiele von Veterinärbehörden, die Ausstellungen und Sportveranstaltungen ohne bzw. mit moderaten Auflagen nach der TierSchHuV genehmigen, verweisen.
Petition an das BMEL
Bitte unterstützen Sie auch unsere Online-Petition, die sich an Bundesminister Cem Özdemir richtet. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft muss dringend tätig werden und über eine allgemeine Verwaltungsvorschrift oder, wie vom Bundesrat gefordert, über ein aktuelles Gutachten zur Auslegung der TierSchHuV den Vollzugsbehörden konkrete Vorgaben für die sinnvolle und zielführende Umsetzung machen. Hierbei ist der VDH einzubeziehen.
Die Petition finden Sie hier: https://chng.it/SzC4cMyw8YBitte verteilen Sie den Link auch an Ihre Mitglieder. In dieser für das gesamte Hundewesen schwierigen Zeit müssen wir jetzt zusammenstehen und gemeinsam vorgehen. Die überzogenen Ausführungen des Ausstellungsverbots treffen alle Mitglieder im Ausstellungswesen, in der Zucht und im Hundesport. Hier gilt es, für eine sinnvolle und sachgerechte Umsetzung der Tierschutzhundeverordnung zu wirken und unsere bestehenden Netzwerke zu nutzen.
Hier sind die konkreten Maßnahmen, die wir aktuell durchführen, zusammengefasst:
• Rechtsweg gegen die Erfurter Anordnungen
• Versand der Stellungnahme
• Versand der Pressemitteilung/Pressearbeit
• Online-Petition
• Gesprächstermine mit Politikern und tierärztlichen Organisationen
Leif Kopernik
VDH-Hauptgeschäftsführer