Meldung vom 12.04.2024

VDH Titel und -Anwartschaften / BK-Titel und -Anwartschaften

Änderung der Ausführungsbestimmungen

Änderung der Durchführungsbestimmungen zu VDH-Titel und Titel-Anwartschaften Deutscher Champion (VDH)

A. VDH-Änderungen

1.

Der VDH teilt mit Rundschreiben vom 21.02.2024 folgende Änderung der Durchführungsbestimmung zur VDH-Ausstellungs-Ordnung „VDH-Titel und Titel-Anwartschaften“ mit:

Der VDH-Vorstand hat folgende Änderungen ab 1. März 2024 im Ausstellungsbereich beschlossen:

In der Durchführungsbestimmung „VDH-Titel und Titel-Anwartschaften“ wurde auf Empfehlung des VDH-Ausstellungsausschusses beim Titel „Deutscher Champion (VDH)“ der nachfolgende Absatz gestrichen:

„Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten und einem Tag liegen.“

2.

VDH-Titel-Anträge über OnlineDogShows

Weiterhin wurden in der Durchführungsbestimmung „VDH-Titel und Titel-Anwartschaften“ einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, da ab dem 1. März 2024 die VDH-Titel „Deutscher Champion (VDH)“, „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“, „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“, „VDH-Jahressieger“ sowie „Alpen-Champion“ über das Portal von Online-Dogshows beantragt werden können: www.onlinedogshows.eu

3.

Anpassung der VDH-Gebühren-Ordnung

Entsprechend wurde auch die VDH-Gebühren-Ordnung geändert. Da in der Regel nur noch eine digitale Urkunde ausgestellt wird, wurden die Gebühren für die o.g. Champion-titel um 5,00 EUR reduziert. Für den Versand einer gedruckten Urkunde gelten die alten Gebühren.

Die VDH-Änderungen der Durchführungsbetimmung und der Gebühren-Ordnung treten am 1. März 2024 in Kraft.

B. Änderungen für die Vergabe der BK-Titel und -Anwartschaften

Der BK-Zuchtricherausschuss hat beschlossen, dass für die Titel des BK (Klubsieger und BK Champion-Titel) ebenfalls der bisher geforderte Mindestabstand zwischen erster und letzter Anwartschaft abgeschafft wird.

Diese Änderung für BK-Titel und -Anwartschaften tritt mit Veröffentlichung in den Boxer-Blättern 3/2024 am 15. März 2024 in Kraft.