Aus aktuellem Anlass hat der AZKW mit Beschluss vom 23.11.2023 Ausführungsbestimmungen zu Ziff. 4. a) in der Zuchtordnung eingefügt, um damit ausdrücklich auf die Dokumentationspflicht natürlicher Vitalfunktionen, insbesondere solche, die den Atmungsapparat betreffen und mittels operativen und / oder tierärztlichen Eingriff beseitigt wurden.
Die aktuelle Zuchtordnung mit o.g. Ausführungsbestimmungen finden Sie
im BK-Info-Ordner.
O.g. Ausführungsbestimmungen werden zusätzlich noch in den BB 1+2/2024 veröffentlicht.